Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Gesellschaft AG-FOIL BOHEMIA s.r.
I. Einleitende Bestimmungen
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der AG-FOIL BOHEMIA s.r.o., Bratislavská 3082, 690 02 Břeclav, Identifikationsnummer: 26955261 (Lieferant) werden integraler Bestandteil des Kaufvertrags oder der verbindlichen Bestellung.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Hauptgrundsätze der Lieferanten-Abnehmer-Beziehungen, die Bedingungen für die Herstellung, Lieferung und den Umgang mit den im Vertragsverhältnis vereinbarten Produkten fest.
II. Bestellungen, Vertragsabschlüsse und deren Erfüllung
- Die gegenseitigen Beziehungen zwischen Lieferanten und Abnehmer werden immer vertraglich geregelt, wobei auch eine Beziehung als abgeschlossen gilt, die auf einer vom Lieferanten schriftlich oder telefonisch bestätigten Bestellung basiert.
- Bei der Begründung einer neuen Lieferanten-Abnehmer-Beziehung ist der Abnehmer verpflichtet, dem Lieferanten alle seine Identifikationsdokumente zur Verfügung zu stellen, insbesondere Kopien des Handelsregisterauszugs über die Zuteilung der Identifikationsnummer, gegebenenfalls des Gewerbescheins und der Bescheinigung über die Registrierung der Steuernummer.
- Der Abnehmer liefert ferner zur Realisierung seines Auftrags (Bestellung) alle vom Lieferanten spezifizierten Unterlagen, die für die Realisierung des Produkts erforderlich sind, und gewährt ihm die notwendige Mitwirkung im Zusammenhang mit der Spezifikation aller Parameter des zu liefernden Produkts (Produktionsunterlagen, Abmessungen, Korrekturen, Muster, Lieferbedingungen usw.).
- Stellt der Abnehmer dem Lieferanten die erforderlichen Unterlagen oder die Mitwirkung in der Vorbereitungsphase nicht zur Verfügung, behält sich der Lieferant das Recht vor, den Beginn der Produktherstellung bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, an dem diese Bedingungen erfüllt sind, und die vereinbarte Leistungsfrist, um die Verzögerungszeit zu verlängern.
- Der Lieferant hat das Recht, die Bestellung eines Abnehmers abzulehnen, der in der Vergangenheit seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Der Lieferant haftet nicht für sachliche oder inhaltliche Unstimmigkeiten in der vom Abnehmer gelieferten und genehmigten Aufgabenstellung (Bestellung, Unterlagen), wenn der Abnehmer nicht schriftlich darauf hingewiesen und deren Beseitigung verlangt hat, oder in Fällen, in denen der Lieferant den Besteller auf Unstimmigkeiten hingewiesen hat und der Besteller dennoch auf deren Einhaltung bestand, ebenso wenig wie in Fällen, in denen der Lieferant diese Unstimmigkeit nicht feststellen konnte. Wenn durch diese Einflüsse die Qualität der Aufgabenstellung und folglich die Qualität des Endprodukts beeinträchtigt wird, wird dies nicht als Nichtkonformität (mangelhafte Leistung) seitens des Lieferanten betrachtet.
- Der Lieferant haftet nicht für etwaige Verletzungen geistigen Eigentums oder von Urheberrechten, die der Abnehmer im Vertragsverhältnis (Produktauftrag) begeht. Im Falle der Geltendmachung von Sanktionen gegen den Lieferanten aufgrund einer solchen Verletzung ist der Lieferant berechtigt, vom Abnehmer Ersatz des so entstandenen Schadens zu verlangen.
- Alle Parameter des zu liefernden Produkts sind im Preisangebot bzw. in der grafischen Vorschau spezifiziert, die vor der ersten Realisierung der Produktherstellung vorgelegt wird.
- Die Mindestangaben für eine Produktanfrage sind:
- Produktname
- Produktform
- verwendetes Material oder Materialbeschreibung
- Menge in den gewünschten Einheiten
- Produktabmessungen
- Anwendungsmethode
- Anzahl der Farben
- Spezifikation der Ausführung (Wicklung, Parameter, Einzelverpackung, Kennzeichnung, …)
- grafische Vorlage
- Verwendung (Oberflächenspezifikation, …)
- gewünschter Liefertermin (Tag, Monat, Jahr (ggf. Uhrzeit))
10. Die Mindestangaben für die erste Produktbestellung sind:
- interne Bezeichnung (Code) des Produkts des Abnehmers, falls festgelegt
- Produktname und genaue Spezifikationen gemäß dem Preisangebot des Lieferanten
- Produktabmessung
- bestellte Produktmenge
- Produktpreis gemäß dem Preisangebot des Lieferanten und Nummer des entsprechenden Preisangebots
- gewünschter Liefertermin
- Lieferadresse
- Rechnungsadresse
- genehmigte grafische Vorschau (falls erstellt)
11. Die Mindestangaben für eine wiederholte Produktbestellung sind:
- Referenzcode des Lieferantenartikels (Abkürzung – siehe Rechnung / Lieferschein); die interne Bezeichnung des Abnehmers ist ebenfalls zulässig
- Produktname
- bestellte Produktmenge
- Produktname und genaue Spezifikationen gemäß dem Preisangebot des Lieferanten
- gewünschter Liefertermin
- Lieferadresse
- Rechnungsadresse
12. Der Abnehmer trägt die vom Lieferanten festgelegten Kosten für die Produktionsvorbereitung – insbesondere für Druckformen und Stanzwerkzeuge. Diese bleiben sein Eigentum und werden für 12 Monate nach der letzten Produktionsrealisierung beim Lieferanten für eine mögliche weitere Verwendung aufbewahrt. Wenn der Abnehmer sie nicht innerhalb von 14 Monaten nach der letzten Produktionsrealisierung abholt, hat der Lieferant das Recht, nach eigenem Ermessen darüber zu verfügen.
- Bei einigen Ausgangsmaterialien, Halbfabrikaten für die Produktion (im Folgenden nicht standardmäßige Materialien), die nicht im regulären Angebot des Lieferanten enthalten sind, wird von deren Hersteller eine Mindestabnahmemenge verlangt. Bei der Planung der Produktherstellung aus diesen nicht standardmäßigen Materialien wird der Lieferant den Abnehmer im Voraus auf diesen Umstand hinweisen. Der Abnehmer ist, falls er eine solche Bestellung bestätigt, verpflichtet, bei der ersten Realisierung der Produktherstellung die gesamte beschaffte Materialmenge zu bezahlen. Der Teil des Materials, der gegebenenfalls nicht verwendet wird, wird vom Lieferanten auf eigene Kosten für den Abnehmer für 6 Monate ab der ersten Realisierung für eine mögliche weitere Verwendung gelagert. Bei nachfolgenden Realisierungen (wiederholte Produktion) wird ein anteiliger Teil des bezahlten Werts des Eingangsmaterials vom Preis abgezogen. Wenn die genannte 6-Monats-Frist abläuft, ohne dass es zu einer weiteren Realisierung kommt, hat der Lieferant das Recht, über den ungenutzten Teil des Materials nach eigenem Ermessen zu verfügen, ohne den Abnehmer vorher zu benachrichtigen.
14. Die Realisierung des Produkts wird immer erst auf der Grundlage eines von beiden Parteien bestätigten Vertrags (Bestellung) begonnen. Die Ausgangsgrundlage für den Abschluss des Vertragsverhältnisses (Vertrag / Bestellung) zwischen beiden Parteien ist das Preisangebot, das vom Lieferanten auf der Grundlage einer schriftlichen Anfrage des Abnehmers, die die Produktanforderungen spezifiziert, gesendet wird. Wenn vom Lieferanten eine grafische Vorschau erstellt wurde (insbesondere bei Produkten mit Aufdruck), wird diese nach Überprüfung und schriftlicher Genehmigung durch den Abnehmer ebenfalls zur verbindlichen Grundlage. Auf der Grundlage des Preisangebots, gegebenenfalls ergänzt durch die genehmigte grafische Vorschau, erstellt der Abnehmer eine Bestellung mit den Angaben gemäß Art. 10 und 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten wird der Kaufvertrag abgeschlossen.
- Wenn sich die Vertragsparteien auf die Aufhebung des Vertrags einigen, ist der Abnehmer verpflichtet, dem Lieferanten alle bis zu diesem Zeitpunkt nachweislich aufgewendeten Kosten für die Realisierung zu erstatten, und zwar bis zur Höhe des gesamten vertraglich vereinbarten Preises.
- Der Lieferant informiert den Abnehmer über alle Umstände, die die Qualität des Produkts oder dessen beabsichtigte Verwendung beeinflussen könnten.
- Das zu liefernde Produkt wird in einer Qualität hergestellt und geliefert, die den Möglichkeiten der jeweiligen Produktionstechnologie und den durch die Bestellung bestätigten Parametern entspricht. Sofern im Preisangebot oder in der grafischen Vorschau nichts anderes festgelegt ist, betragen die üblichen Produktionstoleranzen: Für die Abmessungen der Stanzkontur (Etikettenabmessungen) +/-0,1 mm, für den Abstand zwischen den Etiketten +/-0,3 mm, an der Verbindungsstelle des Trägerbandes jedoch +/- 0,5 mm, für die Breite des Trägerbandes mit Etiketten +/- 1,5 mm, für den Abstand des Etikettenrandes vom Rand des Trägerbandes +/- 0,75 mm, für die Position aller grafischen Elemente (z.B. Prägung, Druck) in Bezug auf die Stanzkontur +/- 3 mm in beiden zueinander senkrechten Richtungen, Position der Perforations-Anschlagslinien in Bezug auf die Umrisskontur des Etikettenstanzens +/- 3 mm in beiden zueinander senkrechten Richtungen.
- Der Lieferant haftet vollständig für die Lesbarkeit nur derjenigen Barcodes, die in den Abmessungen und der farblichen Ausführung (einschließlich der Hintergrundfarbe) den Anforderungen der entsprechenden Normen (EAN) entsprechen. Er haftet nicht für die inhaltliche und sachliche Richtigkeit der Codes.
- Der Lieferant kann in der Lieferung, angesichts der charakteristischen Möglichkeiten der Produktionstechnologie, von der vom Abnehmer spezifizierten Menge abweichen, und zwar maximal um +/-5 % der gesamten einmalig gelieferten Menge eines Artikels. Der Abnehmer ist verpflichtet, eine Leistung, die dieses Kriterium erfüllt, abzunehmen und den Preis für die tatsächlich gelieferte Menge zu bezahlen.
20. Alle Handlungen des Lieferanten und des Abnehmers können auch per Fax oder in elektronischer Form erfolgen.
21. Kontaktadresse des Lieferanten:
AG-FOIL BOHEMIA s.r.o., Bratislavská 3082, 690 02 Břeclav
office@agfoil.cz , https://www.agfoil.cz
III. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
- Das Preisangebot enthält einen Vorschlag für die Preise (Kosten) für die Realisierung der Kundenanforderungen, einschließlich eines Vorschlags für die Zahlungsbedingungen.
- Sofern im Preisangebot des Lieferanten nichts anderes vorgeschlagen wird, versteht sich, dass der Kaufpreis EXW (ohne eingeschlossene Transportkosten) festgelegt ist.
- Zum Produktpreis wird der gültige Mehrwertsteuersatz sowie gegebenenfalls weitere zum Zeitpunkt des Produktversands gültige Steuern und Zoll- oder sonstige Gebühren hinzugerechnet.
- Der Preis für Produkte aus dem Standardpreisangebot des Lieferanten basiert auf der am Tag der Bestellungsausstellung durch den Abnehmer gültigen Preisliste des Lieferanten (Preisangebot) und unterliegt, wenn er in Fremdwährung ausgestellt ist, der Umrechnung in tschechische Kronen gemäß der aktuellen ČSOB-Devisenkursliste (Verkauf).
- Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart, basierend auf dem Vorschlag im Preisangebot des Lieferanten.
- Der Abnehmer ist verpflichtet, dem Lieferanten den vereinbarten Kaufpreis zu den vereinbarten Bedingungen zu zahlen.
- Der Lieferant stellt den Steuerbeleg (Originalrechnung) nicht früher als zum Zeitpunkt der steuerpflichtigen Leistung, d.h. zum Zeitpunkt des Versands, zusammen mit dem Lieferschein aus.
- Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Rechnung für die Ware per E-Mail an die zuvor vereinbarte elektronische Adresse des Abnehmers zu senden. In diesem Fall gilt das Datum des Versands der elektronischen Rechnung auch als Datum des Zugangs der Rechnung beim Abnehmer ohne weitere Ausnahmen.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs des Abnehmers ist der Lieferant berechtigt, dem Abnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des geschuldeten Betrags für jeden angefangenen Kalendertag des Verzugs nach dem Fälligkeitsdatum der Zahlung zu berechnen.
IV. Lieferbedingungen
- Der Lieferant übergibt das Produkt dem Abnehmer zum Termin gemäß der bestätigten Bestellung.
- Im Falle eines Lieferverzugs des Lieferanten ist der Abnehmer berechtigt, dem Lieferanten eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des Preises des verspätet gelieferten Produkts für jeden angefangenen Kalendertag des Verzugs ab dem vereinbarten vertraglichen Liefertermin zu berechnen.
- Sofern in der Preisofferte des Lieferanten nichts anderes vorgeschlagen wird, wird der Rechnung automatisch ein Transportkostenposten gemäß den unten aufgeführten Regeln hinzugefügt. Die Höhe der Transportkosten, sofern mit dem Geschäftspartner nicht vertraglich anders vereinbart, basiert auf dem Gesamtpreis der Lieferung an einem Tag an einen Ort und wird immer als separate Position in der Rechnung aufgeführt. Diese Maßnahme bezieht sich auf den Transport von Waren innerhalb der Tschechischen Republik.
Druckbänder:
Jedes Paket bis 30 kg – 100,- CZK ohne MwSt.
Einmalige Bestellung über 20.000,- CZK ohne MwSt. Lieferung DDP – 0,- CZK
Etiketten:
Jedes Paket bis 30 kg – 100,- CZK ohne MwSt.
Einmalige Bestellung über 50.000,- CZK ohne MwSt. Lieferung DDP – 0,- CZK
- Wenn der Abnehmer den Transport durch seinen eigenen Spediteur auf eigene Rechnung organisiert, gibt er dies in seiner Bestellung an. Die eigentliche Lieferung der Ware erfolgt durch deren Übergabe an diesen Spediteur. Mit dieser Übergabe geht die Gefahr des Schadens an der Sache auf den Abnehmer über. In diesem Fall gilt der Liefertermin als erfüllt, wenn das Produkt zur Abholung freigegeben wird (Mitteilung des Lieferanten an den Abnehmer).
- Wenn der Abnehmer nicht schriftlich angibt, dass er die Ware direkt am Standort des Lieferanten abholt, ist der Lieferant berechtigt, das bestellte Produkt gemäß Punkt 3 dieses Absatzes zu transportieren.
- Der Lieferant liefert die gesamte bestellte Menge auf einmal, oder falls der Abnehmer eine Aufteilung der bestellten Menge in Teillieferungen wünscht, ist der Lieferant berechtigt, für jede Teilerfüllung 20 CZK/belegten Palettenplatz/Tag zu berechnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Mit der Übernahme wird das Produkt Eigentum des Abnehmers. Dieser ist verpflichtet, den Empfang auf dem Lieferschein oder dem entsprechenden Dokument des Spediteurs (Aufstellung) zu bestätigen.
- Der Abnehmer ist verpflichtet, das gelieferte Produkt bei der Übernahme zu überprüfen und bei Feststellung einer Nichtkonformität unverzüglich den Lieferanten zu kontaktieren und eine schriftliche Mitteilung über die festgestellte Nichtkonformität gemäß der Reklamationsordnung des Lieferanten zu senden.
- Wenn die Vertragsparteien die Rückgabe der logistischen Verpackung vereinbaren, tut dies der Abnehmer gemäß den zuvor vereinbarten Bedingungen.
- Werden diese Verpackungen nicht gemäß den angegebenen Bedingungen zurückgegeben, hat der Lieferant das Recht, dem Abnehmer deren vollen Preis gemäß der aktuell gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen.
- Wenn es sich bei dieser Rückgabeverpackung um EUR-Paletten handelt, muss die Lieferanten-Abnehmer-Beziehung auf eine der folgenden Arten geregelt werden: a) An den Abnehmer verkaufte Rückgabeverpackungen
Der Abnehmer ist verpflichtet, die geliehenen Rückgabeverpackungen spätestens 30 Tage nach dem Versanddatum der Ware (Paletten mit Fertigprodukten) zurückzugeben. Lieferant und Abnehmer führen eine Aufzeichnung über Menge und Art der geliehenen Rückgabeverpackungen, sodass in vereinbarten Intervallen der Stand ihres Kontos von beiden Seiten bestätigt werden kann.
b) An den Abnehmer verkaufte Rückgabeverpackungen
Die Rückgabeverpackungen werden dem Abnehmer zusammen mit den gelieferten Fertigprodukten verkauft (gemäß der aktuell gültigen Preisliste). Auf der Rechnung werden sie als separate Position aufgeführt.
- Bei Feststellung einer Nichtkonformität in Menge, Art oder bei Beschädigung der Rückgabeverpackungen sind beide Parteien verpflichtet, sich gegenseitig unverzüglich zu informieren und sich an die Standardverfahren des Reklamationsverfahrens des Lieferanten zu halten.
- Wenn der Abnehmer mit der Begleichung seiner Verbindlichkeiten gegenüber dem Lieferanten mehr als 10 Tage in Verzug ist oder seine Verbindlichkeiten die Gesamtsumme von 10.000, – CZK überschreiten, ist der Lieferant berechtigt, die Produktion und Lieferung aus allen laufenden Verträgen bis zur Begleichung aller Verbindlichkeiten des Abnehmers gegenüber dem Lieferanten auszusetzen. Mit der Gutschrift des letzten geschuldeten Betrags auf dem Konto des Lieferanten beginnen die vereinbarten Erfüllungsfristen von vorn zu laufen. Der Lieferant ist in diesen Fällen ferner berechtigt, eine Vorauszahlung für deren Realisierung zu verlangen – die Erfüllungsfristen beginnen dann am Tag der Begleichung der Vorauszahlungsrechnung – mit der Gutschrift des Betrags auf dem Konto des Lieferanten.
14. Wenn der Lieferant seine Verpflichtungen direkt oder indirekt aus Gründen, die er nicht beeinflussen kann (wie z.B. Krieg, Kriegsdrohung, Aufstand, Sabotage, Brand, terroristischer Angriff oder dessen Androhung, Sturm, Überschwemmung, Explosion, Naturkatastrophen, Regierungsanordnungen oder Beschränkungen der Europäischen Union, Streik, vollständige oder teilweise Zerstörung des Werks oder der Produktionslinie des Lieferanten oder seiner Unterlieferanten, Lieferungen von Lieferanten, Änderungen der Zollvorschriften, Import- und Exportquoten, Export- oder Importverbote), und die geeignet sind, ihn an der Vertragserfüllung zu hindern, nicht erfüllen kann, wird der Lieferant den Abnehmer unverzüglich darüber informieren und sich auf das weitere Vorgehen einigen. Die Erfüllungsfrist verlängert sich dadurch angemessen. In diesen Fällen ist keine der Vertragsparteien verpflichtet, der anderen Partei entstandene Schäden einschließlich entgangenen Gewinns zu ersetzen.
V. Verpackung
- Alle Produkte des Lieferanten sind durch eine angemessene Verpackung vor Beschädigung bei der Handhabung und dem Transport geschützt.
- Die Verpackung des Produkts ist auf unverwechselbare Weise gekennzeichnet (Identifikation des Inhalts).
- Standardprodukte des Lieferanten werden gemäß dem aktuellen Angebot von AG FOIL BOHEMIA s.r.o. verpackt.
VI. Servicetarife für Ink-Jet- und Thermotransfer-Geräte
Für Service an Werktagen innerhalb von 48 Stunden (Ankunft beim Kunden nach Meldung des Fehlers) wird dem Kunden 500 CZK/Stunde berechnet, der kleinste berechnete Zeitabschnitt beträgt eine halbe Stunde, und es werden Fahrtkosten von 14 CZK/km berechnet.
Für Service an Werktagen innerhalb von 24 Stunden (Ankunft beim Kunden nach Meldung des Fehlers) wird dem Kunden 540 CZK/Stunde berechnet, der kleinste berechnete Zeitabschnitt beträgt eine halbe Stunde, und es werden Fahrtkosten von 14 CZK/km berechnet.
Für Service an Ruhetagen (Wochenenden, Feiertage) und nachts von 20:00 bis 5:00 Uhr wird dem Kunden 640 CZK/Stunde berechnet, der kleinste berechnete Zeitabschnitt beträgt 15 Minuten, und es werden Fahrtkosten von 14 CZK/km berechnet.
Fahrtkosten:
Transport bis 300 km: Wir berechnen Fahrtkosten von 14 CZK/km
Transport 300 km bis 500 km: Wir berechnen Fahrtkosten von 3700 CZK
Transport über 500 km: Wir berechnen Fahrtkosten von 4600 CZK
Die Transportkosten werden innerhalb der Tschechischen Republik kalkuliert.
VII. Garantiebedingungen
- Für die gelieferten Produkte wird eine Garantie von 12 Monaten ab dem auf der Verpackung angegebenen Herstellungsdatum oder dem Datum auf dem Lieferschein gewährt, sofern nicht anders angegeben.
- Die Qualität der gelieferten Produkte richtet sich nach den in Art. II. Punkt 17 dieses Vertrags angegebenen Regeln.
- Empfohlene Bedingungen für Transport und Lagerung des Produkts:
- Lagerung in unbeschädigten Originalverpackungen
- Relative Luftfeuchtigkeit der normalen Umgebung (50 ± 5 %)
- Temperatur (22 °C ± 2 °C)
- Lagerung außerhalb direkter Sonneneinstrahlung, Strahlungswärme
- Schutz vor Boden- oder anderer Feuchtigkeit, Verschmutzung, Witterungseinflüssen und mechanischer Beschädigung
- Zusammen mit den Produkten sollten keine Stoffe gelagert werden, aus denen chemische Dämpfe freigesetzt werden können, insbesondere Stoffe, die Weichmacher oder Lösungsmittel usw. enthalten
- Horizontale Lagerung der Produkte in Rollen
- Verbrauch der ältesten gelagerten Produkte zuerst
- Wiederverpackung teilweise verbrauchter Produkte in ihre Originalverpackungen oder vom Lieferanten empfohlene Verpackungen
- Empfohlene Bedingungen für die Anwendung selbstklebender Materialien (sofern vom Lieferanten nicht anders angegeben):
Selbstklebende Materialien werden auf eine ebene, trockene, fettfreie Oberfläche aufgebracht, die von allen Verunreinigungen befreit ist, in einer Umgebung mit den in Punkt 3 oben genannten Bedingungen.
5. Die beabsichtigte Verwendungsweise des Produkts sowie die Art seiner Anwendung sollten im Voraus mit dem Lieferanten besprochen werden.
VIII. Reklamationen
- Reklamationen richten sich nach der Reklamationsordnung von AG-FOIL BOHEMIA s.r.o., die auf https://www.agfoil.cz (Abschnitt „Dienstleistungen“) veröffentlicht ist.
IX. Schlussbestimmungen
- Beim Verkauf aller seiner Produkte geht der Lieferant davon aus, dass der Abnehmer unabhängig und frei über deren Eignung für den beabsichtigten Gebrauch entschieden hat.
- Der Lieferant haftet für eventuelle durch seine Tätigkeit entstandene Schäden bis zu deren tatsächlicher Höhe, maximal jedoch bis zur Höhe des Wertes der nicht gelieferten oder mangelhaft gelieferten Ware.
- Kein Verzicht auf Rechte, Ansprüche, keine Änderungen oder Zusätze zu den oben genannten Bedingungen sind möglich und gültig, wenn sie nicht schriftlich vereinbart wurden.
- Die im Kaufvertrag, im Nachtrag zum Kaufvertrag oder in der bestätigten schriftlichen Bestellung vereinbarten Bedingungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle anderen Beziehungen und Pflichten der Vertragsparteien werden gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch – Gesetz Nr. 89/2012 Slg. in der Fassung späterer Änderungen und Ergänzungen, die in der Tschechischen Republik gelten, geregelt.
- Strittige Fragen, die sich aus den Lieferanten-Abnehmer-Beziehungen ergeben, werden der Abnehmer und der Lieferant vorrangig durch persönlichen oder schriftlichen Kontakt lösen und einen Rechtsstreit als äußerste Lösung betrachten.
- Im Falle der Übersetzung von Verträgen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine andere Sprache ist die tschechische Version maßgebend.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, veröffentlicht auf https://www.agfoil.cz, treten am 1.1.2016 in Kraft und werden wirksam.
Břeclav, 21. 12. 2015
Mrva Patrik
Geschäftsführer der Gesellschaft
Dokumente
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Reklamationsordnung
- Datenschutzrichtlinie
- Cookie-Richtlinien
- Zertifikate